Allgemeine
Geschäftsbedingungen der 01071 Telecom GmbH
für die
Erbringung von Post-paid-Calling Diensten
(insbesondere "Telestunt")
1. Geltungsbereich
und Vertragsschluss
1. Für den
nachfolgend angegebenen Geltungsbereich werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der 01071 Telecom GmbH, Robert-Bosch-Str. 1, 52525 Heinsberg, (im Folgenden
" 01071 Telecom ") wie folgt ab sofort neu gefasst.
2. 01071 Telecom
bietet bundesweit über Einwahlnummern, die von 01071 Telecom bekannt gegebenen werden,
Post-paid-Callingdienste als Mehrwertdienste an, die die Weitervermittlung von
Anrufern zum Gegenstand haben. Diese Dienste werden insbesondere auch unter dem
Namen "Easy Telecom" und ggf. weiteren Bezeichnungen angeboten. Für
die Erbringung dieser Dienstleistung gelten insbesondere die Bestimmungen des
Telekommunikationsgesetzes (TKG), der Telekommunikationskundenschutzverordnung
(TKV), der Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV) sowie ab sofort die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vorbezeichneten
gesetzlichen Bestimmungen des TKG, der TKV und der TDSV gelten auch dann, wenn
nachfolgend nicht ausdrücklich auf diese Bestimmungen Bezug genommen wird.
3. Abweichende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn 01071
Telecom ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
4. Es gilt jeweils
die zu Beginn der Verbindung aktuelle Fassung der im Amtblatt der
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post veröffentlichten AGB. 01071
Telecom hat das Recht, die Bestimmungen jederzeit durch Veröffentlichung im
Amtsblatt zu ändern.
5. Der Vertrag
kommt jeweils durch die Wahl der Einwahlrufnummer seitens des Kunden zu Stande
(Angebot), wenn 01071 Telecom die Verbindung erfolgreich herstellt (Annahme).
Das Vertragsverhältnis wird jeweils nur für die Dauer der durch die Wahl der
Diensterufnummer eingeleiteten Telefonverbindung einschließlich der
Weitervermittlung geschlossen. Eine erfolgreiche Verbindung ist davon abhängig,
dass der Teilnehmernetzbetreiber des Kunden (Deutsche Telekom AG), die Durchschaltung
der Verbindung zu 01071 Telecom unterstützt. 01071 Telecom kann auch weitere
Dienste unter anderen Gassen und Rufnummern anbieten und wird hierzu jeweils
die Dienste und Rufnummern in geeigneter Weise bekannt geben.
6. Das jeweilige
Nutzungsverhältnis und dementsprechend der Nutzungsvertrag enden jeweils mit
der Beendigung der Verbindung durch den Kunden oder 01071 Telecom bzw. den
Teilnehmer, zu dem der Anruf weiter vermittelt wurde.
2. Weitervermittlungsleistung
1. 01071 Telecom
bietet bundesweit Weitervermittlungsdienste an, die aus dem nationalen Festnetz
der Deutschen Telekom AG und einigen Mobilfunknetzen erreichbar sind. Diese
Calling-Dienste gewähren dem Kunden als Mehrwertdienst die Weitervermittlung
von Anrufern zu Telefonanschlüssen des nationalen oder internationalen
Festnetzes oder des nationalen oder internationalen Mobilfunknetzes, soweit
entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen der Deutschen Telekom AG mit
anderen nationalen oder internationalen Netzbetreibern geschlossen sind.
2. Die Einwahl
erfolgt über die jeweils bekannt
gegebenen Einwahlnummern des Dienstes, indem zusätzlich zu der jeweiligen „Einwahlnummer"
des Dienstes die gewünschte Vorwahl plus Zielteilnehmerrufnummer eingegeben
wird. Hierdurch ist automatisch sichergestellt, dass der Kunde mit dem
jeweiligen Dienst von 01071 Telecom verbunden wird, der die Verbindung mit dem
gewünschten Ziel vornimmt. Wählt der Kunde beispielsweise aus Berlin (oder
einem anderen Ort) für eine Weitervermittlung nach Hamburg die Einwahlrufnummer
und zusätzlich die gewünschte Teilnehmerrufnummer in Hamburg (also z.B. 040 1234567), wird er mit dem für die
Vermittlung nach Hamburg zuständigen Dienst verbunden und sodann nach Hamburg
zu dem gewünschten Zielteilnehmer weitervermittelt. Für eine Vermittlung in die
USA ist z.B. die Einwahlnummer plus 001 plus die gewünschte nationale Rufnummer
zu wählen. Telediscount kann auch weitere Calling Dienste unter anderen
Rufnummern sowie ggf. weiteren Gassen anbieten und wird hierzu dann die
jeweiligen Rufnummern in geeigneter Weise bekannt geben.
3. Das für die
Herstellung der Verbindung betriebene Telekommunikationsnetz weist eine über
einen Zeitraum von 365 Tagen gemittelte Verfügbarkeit von 97,5 % auf.
4. Die gewerbliche
Nutzung der Leistungen von 01071 Telecom oder deren Wiederverkauf ist nur nach
Zustimmung von 01071 Telecom zulässig.
3. Entgelte
1. Der Kunde ist
zur Zahlung der Verbindungsentgelte verpflichtet. Der Kunde ist hierbei für
jede Nutzung seines Telefonanschlusses entgeltpflichtig, die er zu vertreten hat.
Dies schließt alle Verbindungen ein, die der Kunde gestattet oder in
zurechenbarer Weise ermöglicht hat. Die Preise enthalten die gesetzliche
Umsatzsteuer.
2. Die Entgelte
ergeben sich aus der jeweils bei Verbindungsbeginn gültigen Preisliste.
Entscheidend ist das jeweils gewünschte Verbindungsziel, das sich aus der
Zielrufnummer ergibt. Die Entgelte werden gemäß dieser Preisliste und dem
gewünschten Ziel zum Anfang der Verbindung entgeltfrei angesagt.
3. Der Kunde kann
die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung von
01071 Telecom auf einen Dritten übertragen und nur mit rechtskräftig
festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher
Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
4. Rechnungsstellung
und Verzug
1. Die erbrachten
Dienstleistungen werden mit der Telefonrechnung des Teilnehmernetzbetreibers
des Kunden, im Regelfall die Deutschen Telekom AG. Die Rechnungsbeträge werden
mit dem Zugang der Rechnung fällig.
2. Der Kunde
erklärt mit der Nutzung der Dienste von 01071 Telecom ausdrücklich die
Ausweitung der dem Teilnehmernetzbetreiber, der Deutschen Telekom AG, erteilten
Einzugsermächtigung auf Forderungen der 01071 Telecom aus dem vorliegend
beschriebenen Vertragsverhältnis. In diesem Fall werden die Rechnungsbeträge
von der Deutschen Telekom AG ca. 10 Tage nach Rechnungsdatum eingezogen. Werden
Lastschriften aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zurückgegeben, so hat der
Kunde die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen.
3. Der Kunde kommt
unbeschadet der Regelung des § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er den
fälligen Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungserhalt
ausgleicht. Rechnungsbeträge von 01071 Telecom sind deshalb gemeinsam mit der
Forderung des Teilnehmernetzbetreibers an diesen zu begleichen. Die Begleichung
hat für den Kunden befreiende Wirkung.
4. Der Kunde kann Einwendungen
gegen die Rechnung nur innerhalb der Frist schriftlich geltend machen, die in
der Rechnung seines Teilnehmernetzbetreibers bestimmt und ausdrücklich unter
Hinweis auf den Ausschluss genannt ist.
5. Zusätzlich sind
01071 Telecom sowie der rechnungsstellende Teilnehmernetzbetreiber spätestens
nach Ablauf von 6 Monaten nach Rechnungsversand aus Datenschutzgründen
verpflichtet, die der Rechnung zu Grunde liegenden Verbindungsdaten zu löschen,
weshalb anschließende Einwendungen gem. § 16 Abs. 2 TKV nicht mehr
berücksichtigt werden können. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Kunde die
vorzeitige Löschung der Verbindungsdaten gegenüber dem rechnungsstellenden Teilnehmernetzbetreiber
verlangt.
6. Erhält der Kunde
von seinem Teilnehmernetzbetreiber eine Rechnung mit
Einzelverbindungsübersicht, werden die Verbindungen zu 01071 Telecom in dieser
Rechnung entsprechend einzeln aufgeführt. Der Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich
des Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber seinem
Teilnehmernetzbetreiber ausüben.
5. Leistungsstörungen
1. 01071 Telecom
ist verpflichtet, Störungen des Netzbetriebes im Rahmen der technischen und
betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen.
2. Im Falle höherer
Gewalt wird 01071 Telecom in jedem Falle von der Leistungspflicht befreit.
6. Haftung
1. Für
Vermögensschäden haftet 01071 Telecom gem. § 7 TKV höchstens bis zu einem
Betrag von Euro 12.500 je Schadensfall. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist
die Haftung auf Euro 10 Millionen je schadenverursachendes Ereignis begrenzt.
Übersteigen die Beträge, die von mehreren Kunden auf Grund desselben
Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in
dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur
Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden
vorsätzlich verursacht wurde.
2. Für andere
Schäden des Kunden und soweit § 7 TKV keine Anwendung findet, haftet 01071
Telecom für sich und seine Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund,
nur, falls 01071 Telecom oder ihre Erfüllungsgehilfen eine wesentliche
Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck
gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz von 01071 Telecom oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht grob fahrlässig
oder vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen
Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise
vorhersehbar waren. Dieser vorhersehbare Schaden wird mit maximal Euro 12.500
beziffert.
3. Die Haftung von
01071 Telecom für zugesicherte Eigenschaften und Personenschäden sowie nach den
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den vorstehenden
Regelungen unberührt.
4. Soweit die
Haftung von 01071 Telecom wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter,
Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 01071 Telecom.
7. Datenschutz
1. Rechtsgrundlage
für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden sind u. a. das
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG).
Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der
Betroffene eingewilligt hat oder das BDSG und das TKG bzw. eine andere
Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
2. Eine
Datenverarbeitung ist hiernach insbesondere zulässig, soweit dies erforderlich
ist zur Begründung und Gestaltung des Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten),
zur Erbringung der Telekommunikations-Dienstleistungen (Verbindungsdaten),
sowie deren Abrechnung (Abrechnungsdaten). Abrechnungsdaten werden bis zu 6 Monaten
nach Rechnungsstellung durch den Teilnehmernetzbetreiber des Kunden in der vom
Kunden gewünschten Form gespeichert.
3. Sofern der Kunde
einen Einzelverbindungsnachweis gegenüber seinem rechnungsstellenden
Teilnehmernetzbetreiber beantragt, werden ihm auch die einzelnen Verbindungen
zu 01071 Telecom bekannt gegeben.
4. 01071 Telecom
wahrt das Fernmeldegeheimnis nach den gesetzlichen Vorgaben.
8. Pflichten des
Kunden
1. Der Kunde darf
die Verbindungen zu 01071 Telecom nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der Telekommunikationsgesetze
und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung benutzen.
2. Der Kunde
verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen
auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur
des von 01071 Telecom zur Verfügung gestellten Netzes führen können.
9. Schlussbestimmungen
1. Der
Gerichtsstand ist Aachen, soweit der Kunde Kaufmann ist.
2. Zwischen dem
Kunden und der 01071 Telecom kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland zur Geltung, wie es zwischen inländischen Personen unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts gilt.
3. Der Kunde kann
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung der 01071 Telecom auf einen Dritten übertragen.
4. Sollten einzelne
Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen
dennoch wirksam.